Zweck
Alterswohnheim zum Wohnen und Leben für betagte und/oder pflegebedürftige Menschen aus dem Flaachtal und der ganzen Schweiz.
Das Alterswohnheim Flaachtal wird als öffentlich-rechtlicher Zweckverband folgender politischen Gemeinden betrieben:
Jede Gemeinde delegiert eine Gemeinderätin oder einen Gemeinderat in den Verbandsvorstand.
Der Präsident/die Präsidentin wird durch die Gemeinderäte der Zweckverbandsgemeinden bestimmt.
Die gewählten Mitglieder des Verbandsvorstandes, sowie das aktuelle Organigramm finden Sie unter Downloads.